CO2-neutral unterwegs: Stadt Coburg fördert E-Mobilität für Bürger*innen, Vereine, Organisationen und Unternehmen
Die Stadt Coburg setzt sich für eine Reduzierung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs in der Innenstadt ein und möchte deshalb den Anteil des Elektro-Radverkehrs sowie des Elektro-Kleinkraftradverkehrs als Beitrag zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Zukunft steigern. Mithilfe von Pedelecs, Lastenpedelecs und E-Rollern kann eine umweltfreundliche, CO2-neutrale Mobilität erreicht und gleichzeitig die Lebensqualität durch Verringerung von Schadstoffemissionen und Verminderung von Lärmemissionen in der Stadt gesteigert werden.
In Rahmen des kommunalen Förderprogramms wird ab 1. Januar 2022 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel für die Neuanschaffung qualifizierender
- Pedelecs,
- Speed-Pedelecs
- Lastenpedelecs
- Fahrrad-/Lastenanhänger
- Elektrokleinkrafträder (L1e/L2e) sowie für
- batterieelektrisch betriebene Therapieräder, Rollstuhlfahrräder und andere Spezialfahrrädern für Menschen mit Beeinträchtigungen
ein von der Kaufsumme abhängiger Zuschuss gewährt*. Je Antragsteller*in ist im Zeitraum von drei Jahren einmalig ein Fahrzeug oder ein Fahrrad- oder Lastenanhänger für private, gewerbliche oder gemeinnützige Zwecke förderfähig*.
Wie komme ich an die Förderung?
Zunächst benötigen Sie ein Angebot eines Händlers für ein förderfähiges Rad, einen förderfähigen Anhänger oder Roller. Aber Achtung: Eine Förderung erhält nur, wer vor Beantragung der Förderung noch nicht gekauft bzw. bestellt oder eine Anzahlung geleistet hat. Warten Sie daher zunächst die Förderzusage ab, bevor Sie kaufen. Den Antrag auf Förderung können Sie ganz bequem hier online oder schriftlich stellen. Dem Antrag müssen abhängig von der beantragten Förderung verschiedene Unterlagen und Nachweise beigefügt werden. Unser Online-Antrag führt Sie durch diesen Prozesses, damit Sie dabei nichts vergessen. Anschließend können Sie ihren Antrag direkt einreichen. Die Förderung wird nach Zeitpunkt und Reihenfolge des Eingangs* der Anträge bis zur Ausschöpfung der jew. zur Verfügung stehenden Mittel gewährt.
Schnell und einfach zur Förderung
Händlerangebot einholen
Förderzusage erhalten
Rad, Anhänger oder Roller kaufen
Förderung erhalten
* Es gelten weitere Bedingungen. Abbildungen symbolisch. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie der Stadt Coburg zur Förderung von E-Mobilität. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Änderungen/Irrtümer vorbehalten.
Was wird gefördert?
Pedelecs und Speed-Pedelecs
Wir unterstützen Sie beim Kauf eines neuen Pedelecs (bis 25 km/h) und Speed-Pedelecs (bis 45 km/h) mit einer Förderung von bis zu
600 €*
Lasten-Pedelecs
Kaufen Sie für den Transport größerer Gegenstände ein neues Lastenpedelec und erhalten Sie von der Stadt Coburg eine Förderung von bis zu
1.500 €*
Lastenanhänger
Transportieren Sie größere Gegenstände je nach Bedarf: Den Kauf eines neuen Lastenanhängers fördern wir mit bis zu
1.000 €*
Fahrradanhänger
Schonen Sie Ihren Gepäckträger und erhalten Sie beim Kauf eines neuen Fahrradanhängers eine Förderung von bis zu
150 €*
Elektro-Kleinkraftrad
CO2-frei und flexibel mobil auf 2 oder 3 Rädern: Den Neukauf eines Elektro-Kleinkraftrades der Fahrzeugklassen L1e und L2e fördern wir mit bis zu
1.000 €*
Therapie-/Rollstuhlfahrrad u.ä.
Barrierefrei und umweltfreundlich: Den Neukauf eines elektrischen Therapierades, Rollstuhlfahrrads oder eines anderen Spezialfahrrades fördern wir mit bis zu
1.000 €*
* Umfang der Förderung: max. 25 % des Netto-Kaufpreises, jedoch nicht mehr als die ursprünglich bewilligte Fördersumme. Für Lastenpedelecs liegt der Förderhöchstbetrag für Privatpersonen, gemeinnützige Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen bei 750 €, für Coburg-Pass-Inhaber*innen bei 1.500 €. Coburg-Pass-Inhaber*innen erhalten bei Neuerwerb eines Pedelecs, Lastenpedelecs oder Elektro-Kleinkraftrades eine Förderung in der Höhe des jew. Förderhöchstbetrages, max. jedoch bis zur Höhe des tatsächlichen Netto-Kaufpreises, jedoch nicht mehr als die ursprünglich bewilligte Fördersumme. Es gelten weitere Bedingungen. Abbildungen symbolisch. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie der Stadt Coburg zur Förderung von E-Mobilität. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Änderungen/Irrtümer vorbehalten.
Kann ich eine Förderung erhalten?
Privatpersonen
Personen über 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg erhalten im Rahmen der Förderrichtlinie eine Förderung* für:
- Speed-Pedelecs (bis 45 km/h)
- Lastenpedelecs (bis 25 oder 45 km/h)
- Fahrradanhänger
- Lastenanhänger
Vereine, Organisationen und Körperschaften
Als gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen
Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in der Stadt Coburg erhalten im Rahmen der Förderrichtlinie eine Förderung* für:
- Lastenpedelecs (bis 25 oder 45 km/h)
- Lastenanhänger
- Elektrokleinkrafträder* (L1e/L2e)
Kleinst-, Kleine und mittlere Unternehmen
Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (definiert nach der EU-Empfehlung 2003/3611) mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Coburg, g erhalten im Rahmen der Förderrichtlinie eine Förderung* für:
- Lastenpedelecs (bis 25 oder 45 km/h)
- Lastenanhänger
Menschen mit geringem Einkommen
Inhaber*innen eines Coburg-Passes für Menschen mit geringem Einkommen erhalten im Rahmen der Förderrichtlinie zusätzlich eine Förderung* für:
- Pedelecs (bis 25 km/h)
- Elektrokleinkrafträder (L1e/L2e)
Menschen mit Beeinträchtigungen
Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr und Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg erhalten im Rahmen der Förderrichtlinie zusätzlich eine Förderung* für:
- Therapie-, Rollstuhlfahrräder oder andere Spezialfahrräder*
* Es gelten weitere Bedingungen. Abbildungen symbolisch. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie der Stadt Coburg zur Förderung von E-Mobilität. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Änderungen/Irrtümer vorbehalten.
Sie möchten die Förderung beantragen? Prima. Unser Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Im Zuge der Beantragung benötigen wir einige Unterlagen und Nachweise von Ihnen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie vorab alle benötigen Informationen vorliegen haben, damit wir Ihren Antrag entgegennehmen können.
Das benötigen wir von Ihnen
Allgemeine Nachweise und Unterlagen (für alle Antragsteller*innen)
- Angebot eines Händlers über das zu fördernde Rad, den zu fördernden Anhänger oder Rolle
- Nachweis über den Bezug von CO2-frei erzeugtem Strom (bei Förderung eines batterieelektrischen Fahrzeuges)
zusätzlich für antragstellende Privatpersonen (ohne geringes Einkommen oder Beeinträchtigungen)
- Aktuelle Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises
zusätzlich für Coburg-Pass-Inhaber*innen
- Aktuelle Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises
- Kopie des Coburg-Passes.
zusätzlich für Menschen mit Beeinträchtigungen
- Aktuelle Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises
- Kopie des Schwerbehindertenhausweises
- Ablehnungsbescheid des Kostenträgers (s. Antworten auf häufige Fragen)
zusätzlich für gemeinnütziger Vereine, Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Nachweis über Sitz und Wirkungskreis in der Stadt Coburg, z.B. Vereinssatzung, ein Statut oder eine getroffene Vereinbarung
zusätzlich für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen
- Nachweis über Sitz und Wirkungskreis in der Stadt Coburg, z.B. aktueller Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug oder Vorlage vergleichbarer Unterlagen (z. B. bei freiberuflichen Tätigkeiten)
Es muss darüber hinaus eine Erklärung zur Unternehmensgröße sowie eine sog. De-minimis-Erklärung zu erhaltenen Beihilfen abgegeben werden.
Sie können den Antrag auf E-Mobilitäts-Förderung selbstverständlich auch schriftlich stellen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die
Stadt Coburg
Fördermittelmanagement
Steingasse 18
96450 Coburg
Noch Fragen?
Sie erreichen uns unter foerdermittelmanagement@coburg.de.
Wie geht es anschließend weiter?
Ihr Antrag wird geprüft und Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine Rückmeldung, ob Ihr Sie eine Förderung erhalten können. Im Falle einer Förderzusage können Sie anschließend das Rad, den Anhänger oder Rolle bei dem jew. Händler erwerben. Den Kaufbeleg lassen Sie anschließend der Stadt Coburg zukommen und erhalten nach erneuter Prüfung die Fördersumme auf ihr angegebenes Bankkonto ausgezahlt. Beides, d.h. Kauf und Vorlage des Kaufnachweises, müssen innerhalb von 6 Monaten nach Bestandskraft des Förderbescheides erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist verlängert werden, wenn ein entsprechender Antrag vor Fristablauf gestellt wird.
Antworten auf häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung?
In der Regel erhalten Sie eine Förderung von max. 25 % des Netto-Kaufpreises. Die Bewilligungssumme richtet sich nach dem von Ihnen eingereichten Angebot. Für die Höhe der ausgezahlten Förderung sind nicht die beantragten, sondern die tatsächlich abgerechneten Kosten maßgeblich. Eine höhere als die bewilligte Fördersumme ist ausgeschlossen.
Für Lastenpedelecs liegt der Förderhöchstbetrag für Privatpersonen, gemeinnützige Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen bei 750 €, für Coburg-Pass-Inhaber*innen bei 1.500 €.
Coburg-Pass-Inhaber*innen erhalten bei Neuerwerb eines Pedelecs, Lastenpedelecs oder Elektro-Kleinkraftrades eine Förderung in der Höhe des jew. Förderhöchstbetrages, max. jedoch bis zur Höhe des tatsächlichen Netto-Kaufpreises, jedoch nicht mehr als die ursprünglich bewilligte Fördersumme.
Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an förderfähige Lastenpeledecs?
Gefördert ein- und zweispurige Lastenpedelecs mit batterieelektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h sowie von zulassungs- und versicherungspflichtigen Speed-Pedelecs und ein- und zweispurigen Lastenpedelecs mit batterieelektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h. Für die Förderung der zulassungs- und versicherungsfreien sowie der zulassungs- und versicherungspflichtigen Lastenpedelecs gilt zudem, dass diese mindestens eine Lastenzuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht von mind. 80 kg) ermöglichen und damit mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können müssen und eindeutig vom Hersteller als Lastenpedelec deklariert sind.
Hierbei muss ein Lastenpedelec entweder
- einen verlängerten Radstand inklusive Transportmöglichkeit haben oder
- über einen fest installierten Front- und Heckgepäckträger sowie
- entsprechende Transportmöglichkeiten wie Boxen, Körbe oder Taschen
verfügen.
Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an förderfähige Lastenanhänger?
Diese müssen über eine Tragkraft von mindestens 65 kg verfügen.
Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an Spezialfahrräder für Menschen mit Beeinträchtigungen?
Das Spezialfahrzeug soll hierbei entweder
- zum Transport des Menschen mit Beeinträchtigung dienen oder
- die aktive Mobilität des Menschen mit Beeinträchtigung
ermöglichen.
Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an förderfähige Elektrokleinkrafträder?
Diese müssen der EG-Fahrzeugklasse L1e und L2e entsprechen.
L1e
Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW.
L2e
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW.
Können auch gebrauchte Fahrzeuge/Anhänger oder der Umbau von Fahrrädern zu Pedelecs gefördert werden?
Nicht förderfähig sind der Kauf von gebrauchten Fahrzeugen und Anhängern sowie nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern.
Wie viele bzw. wie oft kann ich einen Antrag auf Förderung stellen?
Je Antragsteller*in ist im Zeitraum von drei Jahren ein Fahrzeug oder ein Fahrrad- oder Lastenanhänger förderfähig. Wer bereits eine Förderung bewilligt bekommen hat, kann innerhalb von 3 Jahren, seit Zugang der Bewilligungsentscheidung, keinen weiteren Antrag stellen.
Wie erfahre ich, ob die zur Verfügung stehenden Mittel bereits ausgeschöpft sind?
Sollten für das jew. Antragsjahr die zur Verfügung stehenden Mittel bereits ausgeschöpft sein, informieren wir Sie darüber zeitnah u.a. auf dieser Webseite.
Werden beim Kauf zusätzliche Leistungen (wie Versicherungen, Check-Up u.ä. übernommen?
Nein. Die Förderung wird nur auf den Netto-Kaufpreis ohne zusätzliche Leistungen gewährt.
Welche Personen sind zur Beantragung eines Therapierad, Rollstuhlfahrrad u.a. berechtigt?
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Coburg, einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 mit den folgenden Merkzeichen: G, aG, H, Gl, Bl. Der/die Antragsteller*in müssen einen Ablehnungsbescheid des Kostenträgers für die Anschaffung eines Therapierades, Rollstuhlfahrrades oder eines anderen Spezialfahrrads für den Transport von Menschen mit Beeinträchtigung erhalten haben.
Ich habe erst kürzlich ein förderfähiges Fahrzeug bestellt, gekauft oder eine Anzahung geleistet? Kann ich das Fahrzeug noch fördern lassen?
Leider nicht. Nach der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Coburg werden nur Förderungen für Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen wurden. Eine verbindliche Bestellung, Anzahlung oder ein Kauf vor Erhalt der Förderzusage gilt als Beginn des Vorhabens und ist damit förderschädlich. Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Maßnahmen ist ausgeschlossen.
Wie erbringe ich den Nachweis über CO2-neutralen Strombezug?
Der Bezug von CO2-frei erzeugtem Strom aus regenerativen Energiequellen ist für die Förderung von Fahrzeugen, jedoch nicht von Fahrrad- und Lastenanhängern eine Voraussetzung. Hierüber muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden. Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Gebäudedach wird anerkannt.
Wie lange habe ich nach der Förderzusage Zeit um das Fahrzeug/den Anhänger zu kaufen?
Die Anschaffung des zu fördernden Fahrzeugs oder des zu fördernden Anhängers muss innerhalb von 6 Monaten nach Zugang des Bewilligungsbescheides erfolgen. Der entsprechende Verwendungsnachweis ist der Förderstelle innerhalb von 6 Monaten nach Anschaffung vorzulegen. Ist diese Frist aufgrund von längeren Lieferzeiten nicht einzuhalten, ist die Förderstelle frühzeitig zu informieren und ein entsprechender Nachweis zu führen. Erfolgt der Mittelabruf nicht innerhalb der im Bescheid gesetzten Frist, erlischt der Anspruch auf die Gewährung der bewilligten Fördermittel.
Was muss ich beachten, wenn ich das geförderte Fahrzeug/den geförderten Anhänger innerhalb von 3 Jahren nach Auszahlung der Förderung verkaufe/weitergebe?
Der Weiterverkauf oder die Weitergabe eines geförderten Fahrzeugs, Fahrrad- oder Lastenanhängers ist frühestens 36 Monate nach Auszahlung des Förderbetrages förderunschädlich zulässig. Der/Die Zuwendungsempfänger*in ist im Fall des vorzeitigen Verkaufs eines geförderten Fahrzeugs, Fahrrad- oder Lastenanhängers dazu verpflichtet, diesen an die Stadt Coburg zu melden und den Förderbetrag vollständig oder teilweise, anteilig nach der bisher vergangenen Zweckbindungsfrist, zurückzuzahlen.
Sie haben noch eine Frage?
Sie erreichen uns unter foerdermittelmanagement@coburg.de.
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