Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer

Einfahrt von Süden in die obere Ketschengasse nicht mehr zulässig

Einfahrt von Süden in die obere Ketschengasse nicht mehr zulässig

Ab heute (8.7.21) ist die Einfahrt in die obere Ketschengasse vom Albertsplatz Richtung Markt nicht mehr erlaubt. Grund dafür sind das schwierige Ausweichen von Gegenverkehr und die dadurch entstehende Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer. Bisher durfte Lieferverkehr zwischen 18 und 10 Uhr diesen Straßenabschnitt in nördlicher Richtung befahren. Lieferverkehr darf künftig nur noch über die Rosengasse und den Markt in die Ketschengasse einfahren. Radfahrern ist es weiterhin erlaubt, die Ketschengasse in beide Richtungen zu befahren.

Auf dem Foto nehmen Florian Müller (links) und Winfried Oberender vom Schildertrupp des CEB das Schild „Lieferverkehr“ ab.

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