Wichtige Hinweise für Geflügelhalter*innen

Verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen Geflügelpest

Seit Mitte Oktober 2021 kommt es in Deutschland wieder zu vermehrt auftretenden Fällen von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI, Geflügelpest). Neben den Fällen bei Wildvögeln, v. a. Wildgänsen und Wildenten, aber z. B. auch Möwen und Greifvögeln, gab es bereits mehrere Geflügelpestausbrüche bei gehaltenen Vögeln bzw. in Geflügelbeständen. 

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kommt in seiner aktuellen Risikoeinschätzung zu dem Ergebnis, dass das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland als hoch einzustufen ist. 

Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV Infektionen. Geflügelhalter werden angehalten, ihre Biosicherheit in ihren Geflügelbetrieben zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Geflügel ist vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

Tierhalter von Geflügel werden in diesem Zusammenhang auch an ihre Anzeige- und Registrierungspflicht gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) erinnert. Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ist, unabhängig von der Größe des Bestandes verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Zusätzlich ist mitzuteilen, ob das Geflügel ausschließlich im Stall oder im Freien gehalten wird.

Eine Verlinkung zu den fachlichen Informationen und das Formblatt „Aktuelle Tierzahlen“ sind auf der Homepage des Landkreises Coburg unter Veterinärwesen „Geflügelpest-Aviäre Influenza“ hinterlegt.