Bayernweite Regelung

Was gilt zu Silvester in Coburg?

Die Corona-Verordnungen von Bundes- und Landesregierung sehen für den Jahreswechsel sowohl ein Böller- als auch ein Ansammlungsverbot vor. Die Stadt Coburg hat beides wie vorgehsehen mittels einer Allgemeinverfügung erlassen. Beide Regelungen gelten für die Innenstadt (siehe Anlage). 

Ansammlungsverbot 

Das Ansammlungsverbot gilt vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis 1. Januar, 9 Uhr und besagt, dass sich in der Innenstadt in diesem Zeitraum nicht mehr als zehn Personen versammeln dürfen. 

Böllerverbot 

Das sogenannte Böllerverbot umfasst das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse F2. Es gilt vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr. Weiterhin gestattet ist das Abbrennen von Kleinstfeuerwerk, zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen. 

Feuerwerk außerhalb der Innenstadt erlaubt 

Es ist ebenfalls erlaubt, außerhalb des markierten Bereichs Feuerwerk zu zünden, sollten noch Reste aus den Vorjahren vorhanden sein. 

Keine Sperrstunde in der Gastronomie 

Bayernweit ist die Sperrstunde für die Gastronomie am Silvester-Abend aufgehoben. Es kann also im Rahmen der Bestimmungen bis in der frühen Morgenstunden gefeiert werden.

Was gilt für private Feiern?

In privaten Haushalten dürfen sich maximal 10 geimpfte Personen treffen. Kommt ein*e Ungeimpfte*r hinzu, greifen strengere Kontaktbeschränkungen. Dann dürfen zu einem Haushalt noch maximal 2 weitere Personen eines Haushaltes hinzukommen. Ausgenommen sind jeweils Kinder unter 14 Jahre.