Inzidenz 5 Tage unter 50

Weitere Lockerungen ab Donnerstag

Am Dienstag lag die Inzidenz in der Stadt Coburg 5 Tage in Folge unter 50. Damit ergeben sich laut 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende Regeln:

Allgemeine Kontaktbeschränkung:

Es dürfen sich 10 Personen beliebig vielen Haushalten treffen.  Wie bisher zählen Geimpfte und Genesene nicht mit.

Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass

Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc. werden wieder möglich: In Coburg dürfen sich derzeit draußen 100 Personen und 50drinnen treffen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet.

Schulen, Hochschulen und Kitas:

In Schulen findet Präsenzunterricht statt.

Kindertagesstätten kehren zum Normalbetrieb zurück.

Hochschulen: Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.

Handel, Dienstleistungen und Geschäfte:

Der Handel wird allgemein geöffnet. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt. Märkte können wieder sämtliche Waren verkaufen.

Gastronomie:

Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 offenbleiben. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen, genauso wie die Pflicht zur Registrierung. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.

Hotellerie, Beherbergung:

Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen).

Freizeiteinrichtungen:

Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen.

Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen

werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.

Flusskreuzfahrten

werden ab dem 7. Juni wieder möglich unter der Voraussetzung eines negativen Tests vor jedem Landgang in Bayern und bei der Einschiffung, wenn diese in Bayern erfolgt.

Kulturelle Veranstaltungen:

Veranstaltungen unter freiem Himmel  sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig.  Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadien etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten. Drinnen wird die maßgeblich Personenanzahl vom verfügbaren Raum bestimmt.

Gottesdienste:

Gemeindegesang ist wieder erlaubt (indoor mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.

Proben von Laienensembles

im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.

Sport:

Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor ohne feste Gruppenobergrenzen möglich.

Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.