Auch in diesem Jahr

Hilfe für Gastronomie: jetzt Anfragen einreichen!

Die Gastronomie ist einer der Wirtschaftsbereiche, der durch die Corona-Schutzmaßnahmen stark beeinträchtigt ist. Am 22. März 2021 hat der Verwaltungssenat unter Vorsitz von Oberbürgermeister Dominik Sauerteig die Stadtverwaltung beauftragt, erneut unbürokratisch die Rahmenbedingungen für eine Erweiterung der Außengastronomieflächen zu schaffen. Dies kann natürlich erst greifen, wenn in Bayern aus infektionsschutzrechtlicher Sicht eine Freigabe für den Betrieb der Gastronomie erfolgen kann.  Die Maßnahmen sind zeitlich befristet bis zum 31. Oktober dieses Jahres.

Wie im vergangenen Jahr will die Stadtverwaltung zusätzliche Flächen für Außengastronomie zur Verfügung stellen, wenn dies in der Abwägung mit anderen Nutzungsrechten möglich ist. Auf Anregung des OB betonte der Verwaltungssenat, dass der rechtliche Rahmen soweit wie möglich ausgeschöpft werden soll. 

„Natürlich müssen Aspekte wie Verkehrssicherheit, Feuerwehrzufahrten oder das sichere Passieren für Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator usw. weiterhin gewährleistet sein“, macht Kai Holland als Leiter des Coburger Ordnungsamtes deutlich. Aber man sei für diesen Sommer ausnahmsweise bereit, z.B. einzelne Parkplätze o.ä. zu verlegen, wenn dadurch zusätzliche Angebote für Außengastronomie geschaffen werden können. Dabei müssten natürlich immer auch die aktuell gültigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Und natürlich müsse auch weiterhin ein freier Durchgang von 150 Zentimetern für Fußgänger sichergestellt bleiben. Die Nutzung der Fahrbahnbereiche von Straßen sei rechtlich schwierig. 

Die Stadt Coburg bittet die Gastronomen bis zum 11.04.2021 um Rückmeldung über die bereits im letzten Jahr eingerichtete Mail-Adresse aussengastronomie@coburg.de. Um einen Überblick über die gesamte Interessenssituation zu bekommen, werden alle Gastronomiebetriebe gebeten, ihre konkreten Anfragen ausschließlich an diese Adresse zu senden, auch wenn sie bereits über andere Wege mit der Stadt in Kontakt getreten sind. Wenn beabsichtigt ist, die Außengastronomie im gleichen Umfang wie im Jahr 2020 zu betreiben, reicht ein kurzer Hinweis in der E-Mail. Nach Ablauf der Ausschlussfrist am 11. April werden dann alle Anträge gemeinsam geprüft und prioritär bearbeitet.

Um eine unkomplizierte und schnelle Lösung herbeiführen zu können, sind ausschließlich Flächen mit einem räumlichen Bezug zum eigenen Gastronomiebetrieb genehmigungsfähig. 

„Es ist unser Ziel, trotz aller Belastungen in unseren Fachämtern die eingehenden Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten und umzusetzen“, verspricht Oberbürgermeister Sauerteig eine rasche Prüfung. Dabei werde die Stadtverwaltung „auch die Belange anderer Bürger im Blick behalten.“ Daher stehe die Mail-Adresse aussengastronomie@coburg.de ausdrücklich auch Anwohnern zur Verfügung.