Staatsregierung ändert die Bestimmungen

Update: Diese Corona-Regeln gelten in Coburg

Am Samstag tritt die bundesweite Notbremse in Kraft. Deswegen ändern sich zusätzlich einige Bestimmungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und natürlich auch die Regeln in Coburg. Die Vestestadt liegt mit dem heutigen Inzidenzwert von 211,8 deutlich über der neuen kritischen Schwelle von 150. 

Einzelhandel

Für den Einzelhandel heißt das, dass von morgen an wieder „Click and Collect“ gilt. Also, dass lediglich die Abholung sowie Bezahlung vorab bestellter Waren möglich ist. Blumenläden, Gartenmärkte sowie Buchhandlungen zählen zu den Geschäften des täglichen Bedarfs.

Ausnahmen von der Testpflicht

Wer zweimal geimpft ist, gilt als negativ-getestet. Als Nachweis dienst derzeit der Impfpass.

Private Kontakte

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen bleiben wie gehabt. Ein Haushalt darf eine weitere Person treffen. Die Betreuung von Kindern im Rahmen fester Betreuungs-Gemeinschaften (Nachbarschaft, Familie) ist gestattet.

Sport

Auch die Regelungen für kontaktfreien Sport im Freien haben sich leicht geändert: Es dürfen maximal zwei Personen beziehungsweise die Mitglieder eines Hausstandes gemeinsam unterwegs sein. Kinder unter 14 Jahren dürfen in Gruppen von maximal 5 Personen mit einer Aufsichtsperson Sport machen. 

Schulen

In den Schulen bleibt es bei Distanzunterricht. Ausgenommen sind weiterhin die Übertritts- beziehungsweise Abschlussklassen. Diese Regelung gilt nun nicht mehr für eine Woche, sondern bis auf Weiteres. 

Wann kann gelockert werden?

Lockerungen können in allen Bereichen erst dann in Kraft treten, wenn die kritische Inzidenz-Schwelle fünf Tage in Folge unterschritten worden ist. 

Körpernahe Dienstleistungen

Medizinische und andere körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, mit Ausnahme von Friseurbesuchen und Fußpflege. Allerdings benötigen Kund*innen derzeit einen negativen Schnelltest. 

Handwerk und körperferne Dienstleistungen

Handwerker dürfen ihre Geschäfte öffnen. Das gleiche gilt für Anbieter körperferner Dienstleistungen.

Neues Testzentrum

Den erhalten sie von Montag an im neuen Schnelltestzentrum in der Sally-Ehrlich-Straße, das die Stadt Coburg gemeinsam mit dem Bayerischen Roten Kreuz betreibt. Es hat von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr geöffnet. Um die Dienstleistung noch näher an den Innenstadt-Handel zu bringen, wird ein mobiler Testbus am Markt stehen. Das erste Mal morgen zwischen 10 und 12 Uhr als Testlauf.  Von Montag an besteht dieses Angebot werktags (auch Samstag) zwischen 10 und 13 Uhr.  Für den Test bitte ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.) mitbringen. 

Eine Anmeldung zu den Tests ist nicht nötig, wird aber künftig möglich sein, um die Abläufe zu vereinfachen. Das Ergebnis gibt es via QR-Code einfach auf das Smartphone. Es sind auch Tests ohne Smartphone möglich, in diesem Fall bitte die Krankenkassen-Karte mitbringen. 

Weitere Informationen: www.coburg.de/corona 

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