Mit dem Förderprogramm Regenerative Energien unterstützt die Stadt Coburg Bürger*innen, Unternehmen und Institutionen der Stadt Coburg mit jährlich bis zu 150.000 €* zum Auf- und Ausbau regenerativer Energienutzungskonzepte (PV-Anlagen, Batteriespeicher, Balkon-Kraftwerke, Wallboxen…).

Für die Förderung regenerativer Energien stellt die Stadt Coburg jährlich bis zu 150.000 € an Fördermitteln zur Verfügung. Gefördert wird u.a. die Anschaffung und Installation von sog. „Balkon-Kraftwerken“, die Planung und Projektierung von bestimmten Solar-/PV-Anlagen sowie die Anschaffung und Installation von dezentralen Batteriespeichern zur Optimierung der Eigenstromnutzung.

In Zusammenhang mit der Anschaffung und Installation von dezentralen Batteriespeichern ist zusätzlich eine Bonusförderung für die nachträgliche Ergänzung einer PV-Anlage um einen Batteriespeicher sowie den Anschluss einer Wallbox zum stationären Aufladen von Fahrzeugen mit Elektroantrieb möglich.

Anspruchsberechtigt für die Förderung sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg, Unternehmen, Institutionen und sonstige Körperschaften (u.a. gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts) mit Sitz in Stadt Coburg.

Klingt gut! Wie komme ich an die Förderung?
Hier gilt: Erst die Anlage installieren und in Betrieb nehmen, anschließend Förderung beantragen.

Ihren Antrag auf Förderung können Sie grundsätzlich erst stellen, wenn die Anlage installiert und in Betrieb genommen wurde. Eine vorherige Beantragung (vor Durchführung der jew. Maßnahme) ist nicht möglich. Sie müssen im Rahmen des Online-Antrages die entsprechenden Nachweise (Vor-Ort-Installation, Rechnungs- bzw. Zahlungsbeleg) erbringen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag daher erst, wenn Ihnen alle Nachweise vorliegen.

Den Antrag auf Förderung können Sie ganz bequem hier online stellen. Dem Antrag müssen abhängig von der beantragten Förderung verschiedene Unterlagen und Nachweise beigefügt werden. In schwierigen Fällen lohnt es sich ggf. im Vorfeld die Förderfähigkeit des Vorhabens prüfen zu lassen. Unser Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch diesen Prozess, damit Sie dabei nichts vergessen. Anschließend können Sie ihren Antrag direkt einreichen. Die Förderung wird nach Zeitpunkt und Reihenfolge des Eingangs* der Anträge bis zur Ausschöpfung* der jew. zur Verfügung stehenden Mittel gewährt.

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Gesamtfördervolumen 2024

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bereits beantragte Förderung

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bereits bewilligte Förderung

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bereits ausgezahlte Förderung

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vsl. noch vorhandene Fördermittel

Stand: . Angaben ohne Gewähr.

* Es gelten weitere Bedingungen. Abbildungen symbolisch. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung des dezentralen Ausbaus regenerativer Energienutzungskonzepte in der Stadt Coburg. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Änderungen/Irrtümer vorbehalten.

Was wird gefördert?

Balkon-Kraftwerke

Die Anschaffung und Installation von steckbaren Wechselstromerzeugungsgeräten mit einer Leistung zwischen 300 und 600 W (mit Inkrafttreten des Solarpakets I der Bundesregierung bis zu 800 Watt; bis dahin auch upgradefähige Balkonkraftwerke; Nachweis der CE-Konformität jew. für Wechselrichter und Solarmodule) fördert die Stadt Coburg mit bis zu

100 €*

pro Objekt (bei mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten einmalig pro abgeschlossener Wohneinheit).

Besondere Solar-/PV-Anlagen

Die Planungs- und Projektierungskosten für Sonderformen (wie z.B. Solarpanels an Fassaden, die Integration in denkmalgeschützte Objekte oder die Gesamtplanung für Balkonkraftwerke an Mehrfamilienhäusern o. ä.) fördert die Stadt Coburg mit bis zu

20.000 €*

pro Objekt (max. 45 % der förderfähigen Kosten (netto)).

Installation eines Batteriespeichers

Die Erst-/Ergänzungsinstallation eines dezentralen Batteriespeichers in privaten Haushalten zur Optimierung der Eigenstromnutzung fördert die Stadt Coburg ab einer Netto-Speicherkapazität von 5 kWh mit bis zu

2.375 €*

pro Objekt (abhängig von der nutzbaren Speicherkapazität der Batterie in kWh in Kombination mit der Peak-Leistung in kWp der verbundenen Erzeugungsanlage).

* Es gelten weitere Bedingungen. Abbildungen symbolisch. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung des dezentralen Ausbaus regenerativer Energienutzungskonzepte in der Stadt Coburg. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Änderungen/Irrtümer vorbehalten.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk denn überhaupt?

Steckerfertige PV-Anlagen, sog. „Balkon-Kraftwerke“ sind zwar in ihrer Leistung begrenzt und produzieren oft weniger als eine größere PV-Anlage, etwa auf dem Hausdach, doch auch sie können in Summe einen signifikanten Beitrag zur Energiewende leisten. Aufgrund der vergleichsweise einfachen Installation und den verhältnismäßig geringen Anschaffungskosten fällt ein Einstieg hier oftmals leichter. Die Installation einer steckerfertigen Anlage ist i.d.R. auch in als Mieter*in möglich und erfordert meist nur einige wenige Handgriffe. Während eine größere PV-Anlage im Heimbereich oft mehrere Kilowatt an Peak-Leistung erzeugen kann, rangieren Balkonkraftwerke zwischen 300 und 600 Watt Peak-Leistung.

Spart man mit so einer kleinen Anlage denn ausreichend Strom und rentiert sich so ein Balkon-Kraftwerk denn überhaupt?

Auch ein Balkon-Kraftwerk kann sich innerhalb einer durchaus überschaubaren Zeitspanne lohnen. Unter guten Bedingungen erzeigt auch eine steckerfertige PV-Anlage zwischen 300 und 425 kWh im Jahr an Strom. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von ca. 36 Cent (Stand: Februar 2023) und einem mit selbsterzeugtem Strom gedeckten Verbrauch von ca. 250-300 kWh im Jahr spart man so schon zwischen 90 und 110 € jedes Jahr. Bei Anschaffungskosten zwischen 700 und 1500 € amortisiert sich die Anschaffung einer solchen Anlage im Idealfall ggf. schon in ca. 7-14 Jahren.

Aber rechnen Sie selbst… Der Stecker-Solar-Simulator der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der Hochschule für Technik und Wirtschaft zeigt Ihnen ganz genau, wie viel Strom und Geld Sie mit einem „Balkon-Kraftwerk“ einsparen können.

Bonusförderungen (bei Installation eines Batteriespeichers)

Anschluss einer Wallbox

Den Anschluss einer Wallbox zum stationären Aufladen von Fahrzeugen mit Elektroantrieb fördert die Stadt Coburg in Verbindung mit einer Erzeugungsanlage von erneuerbarem Strom und einem dezentralen Batteriespeicher mit bis zu

250 €*

pro Objekt.

* Die Bonusförderung wird einmalig pro Objekt und nur in Verbindung mit der Beantragung, Gewährung und Umsetzung einer Förderung für die Installation eines Batteriespeichers nach den Anforderungen der Richtlinie (s.o.) gewährt. Es gelten weitere Bedingungen. Abbildungen symbolisch. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung des dezentralen Ausbaus regenerativer Energienutzungskonzepte in der Stadt Coburg. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Änderungen/Irrtümer vorbehalten.

Kann ich eine Förderung erhalten?

Privatpersonen

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg sind für alle Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Regenerative Energien antragsberechtigt:

  • Förderung der Anschaffung und Installation von „Balkon-Kraftwerken“
  • Förderung der Planungs- und Projektierungskosten für Sonderformen von PV-Anlagen
  • Förderung dezentraler Batteriespeicher sowie die damit verbundenen Bonusförderungen

Unternehmen, Institutionen und sonstige Körperschaften

Unternehmen, Institutionen und sonstige Körperschaften mit Sitz in der Stadt Coburg sind antragsberechtigt für die Förderung der Planungs- und Projektierungskosten für Sonderformen von PV-Anlagen.

Gemeinnützige Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts

Gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Coburg sind antragsberechtigt für die Förderung dezentraler Batteriespeicher zur Optimierung der Eigenstromnutzung sowie die damit verbundenen Bonusförderungen.

* Es gelten weitere Bedingungen. Abbildungen symbolisch. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung des dezentralen Ausbaus regenerativer Energienutzungskonzepte in der Stadt Coburg. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Änderungen/Irrtümer vorbehalten.

In wenigen Schritten zur Förderung

Sie haben Ihre Anlage bereits gekauft und in Betrieb genommen und möchten nun die Förderung beantragen? Prima. Unser Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Im Zuge der Beantragung benötigen wir einige Unterlagen und Nachweise von Ihnen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung grundsätzlich im Nachgang (nach der Installation/Inbetriebnahme der jew. Anlage) erfolgt. Stellen Sie sicher, dass Sie vorab alle benötigten Informationen vorliegen haben, damit wir Ihren Antrag entgegennehmen können.

Das benötigen wir von Ihnen


Allgemeine Nachweise und Unterlagen
(für alle Antragsteller*innen)

  1. Fotos der tatsächlichen Vor-Ort-Installation/Umsetzung
  2. Anschaffungsrechnung/en und Zahlungsbeleg/e

zusätzlich für Maßnahme „Anschaffung und Installation von Balkon-Kraftwerken“

  1. Nachweis der CE-Konformität jew. für Wechselrichter und Solarmodule
  2. Nachweis über Anmeldung beim Netzbetreiber

zusätzlich für Maßnahme „Erst-/Ergänzungsinstallation eines dezentralen Batteriespeichers“

  1. Nachweis über Anmeldung beim Netzbetreiber

Weitere Nachweise

  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes (bei als gemeinnützig anerkannten Vereinen)
  • Zustimmungserklärung der/des Eigentümers*in (wenn sich das Objekt nicht im Eigentum des/der Antragstellenden (m/w/d) befindet)
  • ggf. denkmalrechtliche Erlaubnis (bei denkmalgeschützten Objekten)

Bitte beachten:
Bitte stellen Sie Ihren Antrag erst, wenn Ihre Anlage vollständig installiert bzw. in Betrieb genommen ist. Ihr Antrag auf Förderung kann nur positiv beschieden werden, wenn alle notwendigen Unterlagen und Nachweise (u.a. Foto Vor-Ort-Installation, Rechnungs-/Zahlungsbelege, …) vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet und müssen ggf. abgelehnt werden. Durch die frühzeitige Einreichung eines unvollständigen Antrages sichern Sie sich auch bei Nachreichung der fehlenden Unterlagen keinen Anspruch auf Förderung.

Sie können den Antrag in Ausnahmefällen auch schriftlich stellen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die

Stadt Coburg
Klimaschutz
Markt 1
96450 Coburg

Noch Fragen?

Sie erreichen uns unter klimaschutz@coburg.de.

Wie geht es anschließend weiter?

Ihr Antrag wird geprüft und Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine Rückmeldung, ob Sie eine Förderung erhalten. Bei positiver Entscheidung und sofern im jeweiligen Haushaltsjahr noch Mittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie anschließend die Ihnen zustehende Förderung auf ihr angegebenes Bankkonto ausgezahlt.

Antworten auf häufige Fragen

Die Förderrichtlinie der Stadt Coburg orientiert sich nach den derzeit gültigen gesetzlichen Vorschriften. Sobald das Solarpaket I der Bundesregierung und die damit verbundene Erhöhung der Leistungsgrenze von Balkonkraftwerken von 600 auf 800 Watt in Kraft tritt, werden auch Anlagen mit bis zu 800 Watt gefördert. Bereits jetzt sind upgradefähige Anlagen förderfähig, die aktuell noch auf 600 Watt gedrosselt sind und zu gegebener Zeit auf 800 Watt erweitert werden können.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag erst, wenn Ihe Anlage vollständig installiert bzw. in Betrieb genommen ist. Durch die frühzeitige Einreichung eines unvollständigen Antrages sichern Sie sich auch bei Nachreichung der fehlenden Unterlagen keinen Anspruch auf Förderung. Ihr Antrag auf Förderung kann nur positiv beschieden werden, wenn alle notwendigen Unterlagen und Nachweise (u.a. Vor-Installation, Rechnungs-/Zahlungsbelege, …) vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet und müssen ggf. abgelehnt werden.

Gefördert werden…

  • die Anschaffung und Installation von sog. „Balkon-Kraftwerken“ (steckbare Wechselstromerzeugungsgeräte)
  • Planungs- und Projektierungskosten für besondere Solar-/PV-Anlagen (wie z.B. Solarpanels an Fassaden, mit Integration in denkmalgeschützte Gebäude/Objekte oder Gesamtplanung für Balkonkraftwerke an Mehrfamilienhäusern o.ä.)
  • Dezentrale Batteriespeicher in privaten Haushalten zur Optimierung der Eigenstromnutzung

In Verbindung mit der Beantragung eines dezentralen Batteriespeichers ist im Rahmen der Richtlinie zusätzlich die folgenden Bonusförderung möglich:

  • Für den Anschluss einer Wallbox zum stationären Aufladen von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist in Verbindung mit einer Erzeugungsanlage von erneuerbarem Strom und einem dezentralen Batteriespeicher eine pauschale Bonusförderung von 250 € möglich.

Gefördert werden im Rahmen der Richtlinie nur Maßnahmen die nach dem 1. Januar 2023 umgesetzt und abgerechnet worden sind.*

Die Höhe des jährlichen Förderbudgets richtet sich nach dem Haushaltsansatz des jeweiligen Jahres. Die Höhe liegt im Ermessen des Stadtrats. Ein Rechtsanspruch auf Bereitstellung von Fördermitteln besteht nicht.

Den Antrag auf Förderung können Sie ganz bequem hier online stellen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung grundsätzlich im Nachgang (nach Durchführung der jeweiligen Maßnahme) erfolgt. Dem Antrag müssen abhängig von der beantragten Förderung verschiedene Unterlagen und Nachweise beigefügt werden. Unser Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch diesen Prozess, damit Sie dabei nichts vergessen. Anschließend können Sie ihren Antrag direkt einreichen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung solange im jeweiligen jährlichen Förderbudget zum Zeitpunkt der Auszahlung noch Mittel vorhanden sind (sog. „Windhundverfahren“).*

Bei Erfüllung der Voraussetzungen beträgt die Förderung pauschal 100 € pro geförderter Anlage. Die Förderung wird einmalig pro Objekt bzw. im Falle von Objekten mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten einmalig pro abgeschlossene Wohneinheit gewährt. Die Förderung wird im Nachgang auf Basis der im Rahmen der Antragstellung eingereichten Nachweise, Rechnungs- und Zahlungsbelege gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung solange im jeweiligen jährlichen Förderbudget zum Zeitpunkt der Auszahlung noch Mittel vorhanden sind (sog. „Windhundverfahren“).*

Gefördert wird  die Anschaffung und Installation von streckbaren Wechselstromerzeugungsgeräten mit einer Leistung zwischen 300 und 600 Watt (sog. „Balkon-Kraftwerke“). Sobald das Solarpaket I der Bundesregierung und die damit verbundene Erhöhung der Leistungsgrenze von Balkonkraftwerken von 600 auf 800 Watt in Kraft tritt, werden auch Anlagen mit bis zu 800 Watt gefördert. Bereits jetzt sind upgradefähige Anlagen förderfähig, die aktuell noch auf 600 Watt gedrosselt sind und zu gegebener Zeit auf 800 Watt erweitert werden können.

Es wird empfohlen den DGS-Sicherheitsstandard DGS 0001:2019-10 oder ein vergleichbares Prüfsiegel, beispielsweise TÜV-Süd-Siegel bei der Anschaffung des
„Balkon-Kraftwerkes“ (bestehend aus einem oder mehreren Solarmodulen und einem Wechselrichter) zu berücksichtigen. Eine Übersicht von Anlagen, die dem DGS-Sicherheitsstandard entsprechen finden Sie hier. Der/die Antragsteller*in muss jedoch mindestens den Nachweis der CE-Konformität jeweils bei dem Wechselrichter und den Solarmodulen im Zuge der Beantragung der Fördermittel durch entsprechende Zertifikate o.ä. (Fotos ausreichend) nachweisen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor dem Erwerb der jew. Geräte, ob diese förderfähig sind.

Anspruchsberechtigt für diese Förderung sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg. Das geförderte Modul muss mindestens 24 Monate am Hauptwohnsitz des Antragsstellers betrieben werden, andernfalls kann die Förderung (ggf. anteilig) zurückgefordert werden.

Die Förderung wird einmalig pro Objekt bzw. im Falle von Objekten mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten einmalig pro abgeschlossene Wohneinheit gewährt.

Die Antragstellung erfolgt ganz bequem online über dieses Portal. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung solange im jeweiligen jährlichen Förderbudget zum Zeitpunkt der Auszahlung noch Mittel vorhanden sind (sog. „Windhundverfahren“).

Bei Erfüllung der Voraussetzungen beträgt die Förderung 45 % der Planungs- und Projektierungskosten (netto) der Anlage bis zu einer Maximalsumme von 20.000 €. Die Förderung wird einmalig pro Objekt gewährt. Die Förderung wird im Nachgang auf Basis der im Rahmen der Antragstellung eingereichten Nachweise, Rechnungs- und Zahlungsbelege gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung solange im jeweiligen jährlichen Förderbudget zum Zeitpunkt der Auszahlung noch Mittel vorhanden sind (sog. „Windhundverfahren“).*

Gefördert werden Planungs- und Projektierungskosten (inkl. möglicherweise erforderlicher Sonderingenieurleistungen/technische Untersuchungen) für Sonderformen von PV-Anlagen wie z.B. Solarpanels an Fassaden, Solaranlagen mit Integration in denkmalgeschützte Objekte, Gesamtplanung für Balkonkraftwerke an Mehrfamilienhäusern o.ä.. Nicht förderfähig sind dabei öffentliche Genehmigungsgebühren, die Anschaffungskosten für derartige Projekte oder Planungs- und Projektierungskosten für PV-Anlagen, die dem üblichen Standard der Technik entsprechen (z.B. Freiflächen-Solaranlagen oder Dachanlagen an nicht denkmalgeschützten Objekten.

Anspruchsberechtigt für diese Förderung sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg sowie Unternehmen, Institutionen und sonstige Körperschaften mit Sitz in der Stadt Coburg.

Die Umsetzung der Maßnahme muss an einem Standort im Stadtgebiet Coburg erfolgen. Befindet sich das Objekt nicht im Eigentum des/der Antragstellenden (m/w/d), ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Eigentümers (m/w/d) nachzuweisen. Die Förderung wird einmalig pro Objekt gewährt.

Die geförderte Anlage muss mindestens 60 Monate am beantragten Standort betrieben werden, andernfalls kann die Förderung (ggf. anteilig) zurückgefordert werden.

Die Förderung von Unternehmen ist nur möglich, wenn diese den Bestimmungen des Europäischen Beihilferechts entspricht.

Die Förderung wird im Nachgang zur Antragstellung gewährt. Die Antragstellung erfolgt ganz bequem online über dieses Portal. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung solange im jeweiligen jährlichen Förderbudget zum Zeitpunkt der Auszahlung noch Mittel vorhanden sind (sog. „Windhundverfahren“).*

Die Basisförderung für eine Netto-Speicherkapazität von 5 kWh beträgt 500,00 €. Pro zusätzlicher voller kWh Speicherkapazität werden pauschal 75,00 € Förderung gewährt; die Förderung wird auf höchstens 30 kWh begrenzt. Die Höchstförderung pro Speicheranlage beträgt somit 2.375,00 €. Die Förderung wird einmalig pro Objekt gewährt.

Die nutzbare Speicherkapazität der Batterie in kWh wird in Kombination mit der Peak-Leistung in kWp der verbundenen Erzeugungsanlage für erneuerbarem Strom am jeweiligen Standort im Verhältnis 1:1 gefördert. Ist die Peak-Leistung in kWp kleiner als die nutzbare Speicherkapazität in kWh wird die Speicherkapazität nur bis zur Höhe der Peak-Leistung der örtlichen Erzeugungsanlage gefördert. Maßgeblich für die Förderhöhe ist somit der jeweils geringere Wert von kWh und kWp.

Im Fall einer Ergänzungsinstallation eines Batteriespeichers wird für die Höhe der Förderung nur die Leistung des zusätzlich installierten Speichers gefördert, wobei die Gesamtkapazität in kWh auch hier nur bis zur Gesamtleistung in kWp der verbundenen Erzeugungsanlage gefördert wird.

Die Förderung wird im Nachgang auf Basis der im Rahmen der Antragstellung eingereichten Nachweise, Rechnungs- und Zahlungsbelege gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung solange im jeweiligen jährlichen Förderbudget zum Zeitpunkt der Auszahlung noch Mittel vorhanden sind (sog. „Windhundverfahren“).

Gefördert wird die Erst-/oder Ergänzungsinstallation eines neuen stationären, dezentralen Batteriespeichers in privaten Haushalten (in Verbindung mit einer bestehenden oder einer neuen Erzeugungsanlage von erneuerbarem Strom), die die gespeicherte Energie zur Optimierung der Eigenstromnutzung in Form von elektrischem Strom abgeben.

Anspruchsberechtigt für diese Förderung sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg sowie gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Coburg.

Die geförderte Anlage muss fest an einem Standort in der Stadt Coburg installiert werden. Befindet sich das Objekt nicht im Eigentum des/der Antragstellenden (m/w/d), ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Eigentümers (m/w/d) nachzuweisen. Die Förderung wird einmalig pro Objekt gewährt.

Es bestehen die folgenden technischen Anforderungen an die zu fördernde Anlage:

  • Die nutzbare Speicherkapazität (Netto-Kapazität) des Batteriespeichers darf nicht höher sein als die Peak-Leistung der verbundenen Erzeugungsanlage, muss jedoch mindestens 5 kWh betragen. Gefördert wird eine Peak-Leistung von höchstens 30,0 kWh.
  • Der Batteriespeicher muss über eine (offene) Schnittstelle zur Kommunikation und Fernsteuerung (Smart-Grid kompatibel gemäß Richtlinie BSI TR-03109-1 oder vergleichbar) verfügen.
  • Der Batteriespeicher muss über ein Intelligentes Energiemanagementsystem (Erfassung der Energieströme, intelligente Be- und Entladebetriebszeiten), um z.B. zur Netzstabilisierung Erzeugungsspitzen zu kappen, Überschüsse intelligent zu speichern und ggf. netzdienlich einzuspeisen, verfügen.
  • Der Batteriespeicher muss die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Anwendungsrichtlinien und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher einhalten.

Die geförderte Anlage muss mindestens 60 Monate am beantragten Standort betrieben werden, andernfalls kann die Förderung (ggf. anteilig) zurückgefordert werden.*

Nicht förderfähig sind u.a. sog. Plug-and-Play-Anlagen sowie Batteriespeicher in Kraftfahrzeugen, da es sich bei diesen nicht um stationäre Anlagen handelt. Anlagen mit weniger als 5 kWh Speicherkapazität werden grundsätzlich nicht gefördert.*

  • Für den Anschluss einer Wallbox zum stationären Aufladen von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist in Verbindung mit einer Erzeugungsanlage von erneuerbarem Strom und einem dezentralen Batteriespeicher eine pauschale Bonusförderung von 250 € möglich.*

Für den Anschluss einer Wallbox zum stationären Aufladen von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist in Verbindung mit einer Erzeugungsanlage von erneuerbarem Strom und einem dezentralen Batteriespeicher eine pauschale Bonusförderung von 250 € möglich.

Die Bonusförderung wird einmalig pro Objekt und nur in Verbindung mit der Beantragung, Gewährung und Umsetzung einer Förderung für die Installation eines Batteriespeichers nach den Anforderungen der Richtlinie (s.o.) gewährt.

Die Förderung wird im Nachgang auf Basis der im Rahmen der Antragstellung eingereichten Nachweise, Rechnungs- und Zahlungsbelege gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung solange im jeweiligen jährlichen Förderbudget zum Zeitpunkt der Auszahlung noch Mittel vorhanden sind (sog. „Windhundverfahren“).*

Sie erhalten für die Integration von Solaranlagen, einmalig pro Objekt, eine Förderung von 45 % der Planungs- und Projektierungskosten (netto) bis zu einer Maximalsumme von 20.000 €. Eine Denkmalschutzgenehmigung ist bei der Antragstellung vorzulegen.

Anspruchsberechtigt für die Förderung sind grundsätzlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg, Unternehmen, Institutionen und sonstige Körperschaften (u.a. gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts) mit Sitz in Stadt Coburg.

Anspruchsberechtigt für die Förderung der Anschaffung und Installation von „Balkon-Kraftwerken“ sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg.

Anspruchsberechtigt für die Förderung der Planungs- und Projektierungskosten für Sonderformen von PV-Anlagen sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg sowie Unternehmen, Institutionen und sonstige Körperschaften mit Sitz in der Stadt Coburg.

Anspruchsberechtigt für die Förderung dezentraler Batteriespeicher zur Optimierung der Eigenstromnutzung sowie die damit verbundenen Bonusförderungen sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg sowie gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Coburg.*

Nein. Auch Mieter*innen, Verwalter*innen und beauftragte Personen können eine Förderung beantragen. Zu beachten gilt, dass Sie bei der Förderung von Solar/PV-Anlagen sowie dezentraler Batteriespeicher eine schriftliche Zustimmungserklärung des Eigentümers (m/w/d), als Nachweis für die Berechtigung zur Realisierung der Maßnahme, benötigen.

Grundsätzlich nein. In schwierigen Fällen lohnt es sich ggf. im Vorfeld die Förderfähigkeit des Vorhabens noch einmal prüfen zu lassen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ergibt sich hieraus jedoch nicht. In der Regel können Sie ihren Antrag auf Förderung jedoch im Nachgang (auf Basis der Einreichung der entsprechenden Nachweise und Belege) stellen. Eine vorherige Beantragung ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Die Antragstellung erfolgt ganz bequem online über dieses Portal. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung solange im jeweiligen jährlichen Förderbudget zum Zeitpunkt der Auszahlung noch Mittel vorhanden sind (sog. „Windhundverfahren“).*

Ja. Gefördert werden im Rahmen der Richtlinie Maßnahmen die nach dem 1. Januar 2023 umgesetzt und abgerechnet worden sind. Die Antragstellung erfolgt dabei grundsätzlich im Nachgang (d.h. nach Durchführung der jeweiligen Maßnahme).*

Nachdem Ihr Antrag auf Förderung eingegangen ist, wird dieser umgehend geprüft und Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine Rückmeldung, ob Sie eine Förderung erhalten. Bei positiver Entscheidung und sofern im jeweiligen Haushaltsjahr noch Mittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie anschließend die Ihnen zustehende Förderung auf ihr angegebenes Bankkonto ausgezahlt.*

Auf die Gewährung der Förderung besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Bei den Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Coburg, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben werden. Die Zuwendungen werden nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen vergeben. Im Falle der Mittelausschöpfung erfolgt bei zeitgleichem Eingang ein Losentscheid. Sind die Mittel erschöpft, endet die Möglichkeit der Antragstellung. Dies wird hier im Portal bekanntgegeben.*

Die Fördermittel werden – solange im jeweiligen jährlichen Förderbudget zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung noch Mittel vorhanden sind – in der Reihenfolge der jeweiligen Antragseingänge vergeben. Sofern ausnahmsweise zwei Förderanträge gleichzeitig gestellt werden sollten und das vorhandene Jahresbudget bereits aufgebraucht sein sollte, entscheidet bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen über die Vergabe der Fördermittel das Los. Vor allem vor dem Hintergrund, dass das Jahresbudget insgesamt beschränkt ist und die Förderung im Nachgang der Umsetzung im „Windhundverfahren“ erfolgt, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung.*

Die von der Stadt Coburg gewährte Förderung kann grundsätzlich zusätzlich zu Fördermitteln von Land, Bund und Europäischer Union eingesetzt werden. Solche Fördermittel von Land, Bund und Europäischer Union haben keine Auswirkung auf die Förderung der Stadt Coburg und deren konkrete Höhe.

Allerdings ist die Förderung der Stadt Coburg bei der Beantragung anderer Fördermittel für die identische Maßnahme als Einnahme anzugeben. Die Stadt Coburg übernimmt keine Haftung, falls durch die Förderung der Stadt Coburg Förderungen Dritter unterbleiben oder zurückgenommen werden.*

Die Förderrichtlinie kann jederzeit durch Beschluss des Stadtrats geändert werden. Inhaltliche Änderungen an der Art und der Höhe der Förderung erfolgen jedoch zur Planungssicherheit und aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht unterjährig, sondern erst ab dem jeweils nächsten Kalenderjahr. Die geänderten Bestimmungen werden unverzüglich auf diesem Portal veröffentlicht.

Die im jeweiligen Kalenderjahr voraussichtlich noch zu Verfügung stehenden Fördermittel werden ebenfalls regelmäßig auf diesem Portal veröffentlicht. Die Aktualisierung erfolgt zeitnah und ohne Gewähr.*

In begründeten Ausnahmen kann die Förderung auch schriftlich beantragt werden. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.

Informationen zum Anschluss einer Erzeugungsanlage für regenerative Energie an das Niederspannungsnetz der SÜC sowie die hierfür notwendigen Formulare finden Sie hier.

Sie erreichen uns unter klimaschutz@coburg.de.

* Es gelten weitere Bedingungen. Abbildungen symbolisch. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung des dezentralen Ausbaus regenerativer Energienutzungskonzepte in der Stadt Coburg. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Änderungen/Irrtümer vorbehalten.

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