Gelbe Krankenhausampel vsl. ab Sonntag
Neue Corona-Regeln ab 6. November
Vor dem Hintergrund steigender Inzidenzen und Hospitalisierungsraten verschärft die Bayerische Staatsregierung zum 6. November erneut die Regeln im Umgang mit dem Coronavirus. Die in der Kabinettssitzung am Mittwoch beschlossenen Maßnahmen, sehen u.a. nach den Herbstferien eine vorübergehende (Wieder-)Einführung der Maskenpflicht in den Schulen sowie eine frühzeitigere Reaktion bei drohender Überlastung der Krankenhäuser durch Covid-Patient*innen vor. Die im September eingeführte Krankenhausampel greift daher ab sofort früher. Je nach Ampelstufe gilt dann dort wo bisher die 3G-Regeln Anwendung fanden, 3G plus (Geimpfte, Genesene und PCR-Geteste) oder bei Ampelstufe Rot sogar 2G (Geimpfte und Genesene). In besonders betroffenen Regionen (sog. „Hotspots“) greifen Maßnahmen zukünftig ebenfalls früher.
Was sich für Sie ab heute konkret ändert, haben wir Ihnen wie immer in einem kurzen Überblick zusammengestellt.
Gelbe Krankenhausampel greift vsl. ab Sonntag
Die Stufe Gelb der Krankenhausampel ist ab sofort bereits bei landesweit mehr als 450 mit Covid-Patient*innen belegten Intensivbetten sowie weiterhin bei landesweit mehr als 1.200 in Krankenhäuser eingewiesenen Covid-Patient*innen erreicht. Diese Zahl der belegten Intensivbetten war laut den auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und und Lebensmittelsicherheit veröffentlichten Zahlen bereits in den vergangenen Tagen überschritten. Dies muss vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun noch offiziell festgestellt werden. Entsprechend der in der geänderten Verordnung vorgesehenen Übergangsfristen gelten dann vsl. ab morgen (Sonntag, 7. November) die folgenden, zusätzlichen Regeln:
- FFP2-Maske statt medizinischer Maske
Wo immer bisher das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske vorgesehen war, besteht künftig FFP2-Maskenpflicht. Die bestehenden Ausnahmen für Kinder und Jugendliche sowie im Bereich der Schulen gelten auch weiterhin. - 3G plus, überall wo bisher 3G galt
In nahezu allen Bereichen, in denen bisher die so genannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) als Zugangsvoraussetzung galt, gilt künftig 3G plus. Das bedeutet, dass neben Geimpften und Genesenen zukünftig i.d.R. nur noch PCR-getestete Personen Zutritt erhalten. Im Hochschulbetrieb, für die Bereich der außerschulischen Bildung und der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in Bibliotheken und Archiven gilt weiterhin die 3G-Regel. - In Clubs, Diskotheken, Bordellen und vergleichbaren Einrichtungen gilt zukünftig die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene).
Nach dem Herbstferien vorübergehend Maskenpflicht in den Schulen
Wie bereits zu Schuljahresbeginn wird mit dem Ende der Herbstferien in den Schulgebäuden vorübergehend die Maskenpflicht eingeführt. Hier greift eine abgestufte Regel für Grund- (Jahrgangsstufe 1-4) und weiterführende (ab Jahrgangsstufe 5) Schulen.
- In Grundschulen bzw. für die Jahrgangsstufen 1-4 gilt für eine Woche (8.-12. November) in den Schulgebäuden – auch am Platz – die Pflicht zum Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes (Stoffmaske).
- In den weiterführenden Schulen bzw. für Schüler*innen ab der 5. Jahrgangsstufe gilt für zwei Wochen (8.-19. November) in den Schulgebäuden – auch am Platz – die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske).
Bei einem Infektionsfall in der Klasse werden Schüler*innen künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.
Stufe Rot noch nicht erreicht: Diese Regeln greifen dann
Die Rote Stufe der Krankenhausampel greift, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covid-Patient*innen belegt sind. Dies ist nach den vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit heute morgen veröffentlichten Zahlen aktuell nicht der Fall. Wird die Stufe Rot erreicht, greifen mit Wirkungen zum Folgetag künftig die folgenden zusätzlichen Maßnahmen:
- 2G, wo bisher 3G/3G plus galt
In nahezu allen Bereichen, in denen bisher die so genannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) bzw. nach Erreichen der Stufe Gelb die 3G plus-Regel als Zugangsvoraussetzung galt, gilt mit Erreichen der Stufe Rot die 2G-Regel. Das bedeutet, dass ausschließlich genesene und geimpfte Personen Zutritt erhalten. Im Hochschulbetrieb, für die Bereich der außerschulischen Bildung und der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in Bibliotheken und Archiven gilt weiterhin die 3G-Regel. - 3G plus in Hotels, der Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen
Ausgenommen von der 2G-Regel sind darüber hinaus die Gastronomie, Hotels und Beherbergungsbetriebe sowie der Bereich der körpernahen Dienstleistungen. Hier gilt weiterhin 3G plus (Genesene, Geimpfte und PCR-getestete Personen). - 3G für Beschäftigte mit Kontakt zu anderen Personen
In Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gilt ab Stufe Rot die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch genesene, geimpfte oder getestete (Schnell- oder PCR-Test) Beschäftigte Zugang erhalten, sofern diese während der Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben. Ausnahmen gelten für den Handel sowie den ÖPNV.
Frühere Maßnahmen in sog. Hotspotregionen
Auch in besonders betroffenen Regionen greifen verschärfte Maßnahmen zukünftig früher. Bei einer regionalen Intensivbettenauslastung von mindestens 80 % sowie einer 7-Tage-Inzidenz von 300 oder höher greifen die Maßnahmen der Stufe Rot der landesweiten Krankenhausampel regional begrenzt. Die Stadt Coburg bildet hier zusammen mit den Nachbarlandkreisen Coburg, Kronach und Lichtenfels eine Region. Die entsprechenden Schwellenwerte sind am heutigen Samstag in der Region Coburg-Kronach-Lichtenfels bzw. in der Stadt Coburg nicht überschritten. Wir informieren Sie, sollte dies zukünftig der Fall sein.
Die Darstellung ist nicht vollständig, sondern lediglich überblickshaft. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Einen ausführlicheren Überblick über die derzeit geltenden Regeln finden Sie unter www.coburg.de/corona.