Bundestagswahl am 26. September

Alle Wahlbenachrichtigungen für die Wahl verschickt

In den vergangenen Tagen wurden allen Wahlberechtigten in der Stadt Coburg die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die am 26. September stattfindende Bundestagswahl per Post zugestellt. Dieser Mitteilung lässt sich u.a. entnehmen, in welchem Wahllokal der Adressat wählen darf und ob dieses barrierefrei ist.

Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist aber keine Voraussetzung, im Wahllokal wählen zu dürfen. Wer den Wahlbenachrichtigungsbrief beim Urnengang nicht dabei hat, benötigt aber ein Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich ausweisen zu können.

Folgende Wahllokale in der Stadt Coburg sind barrierefrei:

  • 02/03: Jean-Paul-Schule 1/2, Neustadter Str. 5
  • 04: Jugendheim CoJe, Rosenauer Str. 45
  • 05: Treff am Bürglaßschlösschen, Oberer Bürglaß 3
  • 08: Staatliche Berufsschule I, Plattenäcker 30
  • 09: Staatliche Realschule II, Thüringer Str. 5-7
  • 10: Rückertschule, Löwenstr. 28
  • 11/12/14: Pestalozzischule 1/2/3, Seidmannsdorfer Str. 72
  • 13: Gymnasium Ernestinum, Untere Realschulstr. 2
  • 15/18: Gymnasium Casimirianum 1/2, Gymnasiumsgasse 2
  • 16: Gymnasium Albertinum, Untere Anlage 1
  • 19/27: Melchior-Franck-Schule 1/2, Baumschulenweg 47
  • 23/24: Bürgerhaus Wüstenahorn 1/2, Karl-Türk-Str. 39
  • 29: Rolf-Forkel-Halle Lützelbuch, Hofwiese 9
  • 38: Gemeinschaftshaus Bertelsdorf, Christenstr. 12

Das Wahllokal in der ehemaligen Ortskanzlei Seidmannsdorf (28) ist aufgrund Corona-bedingter Hygienevorschriften nicht nutzbar. Alle betroffenen Wählerinnen und Wähler müssen daher im Kinderhaus Seidmannsdorf, Wildrosenweg 5, wählen.

Blinde und Sehbehinderte erhalten Auskünfte zu Hilfsmitteln unter der Telefonnummer 089/55988-135 oder per E-Mail unter wahlschablone@bbsb.org.

Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, kann entsprechende Unterlagen beim Wahlamt der Stadt Coburg beantragen. Dazu kann der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes vorgedruckte Antrag genutzt werden. Dieser ist sorgfältig auszufüllen und zu unterschreiben. Als kleiner Service für die Bürgerinnen und Bürger sind Name und Vorname des Wählers in diesen Antrag bereits eingedruckt. Die restlichen Angaben zu seiner Person muss der Bürger aber noch ergänzen. Dieser Antrag kann dem Wahlamt per Post übermittelt oder vom Wähler selbst überbracht werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann zugesandt bzw. im Wahlamt persönlich ausgehändigt. An eine andere Person können diese Unterlagen nur übergeben werden, wenn diese eine schriftliche Vollmacht vorlegt und sich bei Abholung mit einem Identitätspapier ausweisen kann. Eine vorgedruckte Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Für die Beantragung der Briefwahl durch Bevollmächtigte ist zu beachten, dass dies für maximal vier Wahlberechtigte möglich ist.

Briefwahlunterlagen können auch online unter www.coburg.de/wahlen oder mittels Nutzung des auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten persönlichen QR-Codes beantragt werden.

Es gibt auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt zu beantragen, abzuholen sowie auch gleich vor Ort zu wählen. Hierfür steht das Briefwahlzentrum der Stadt Coburg in der Ketschengasse 46 zur Verfügung, das im Zeitraum vom 23.08. bis 24.09.2021 montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet ist.

Wer bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Ansonsten läuft er Gefahr, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Dies ist noch bis spätestens Freitag, den 10.09.2021, im Wahlamt der Stadt Coburg möglich.

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Coburg, Rosengasse 1, Zimmer 102 oder unter der Telefonnummer 09561/89-1332.

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